Zwangs­versteigerung
verhindern

Darlehen gekün­digt, eine dro­hen­de Zwangs­­verstei­gerung verhin­dern

Der Verlust der Arbeitsstelle, eine schwere Krankheit, un­erwartete Ausgaben – es gibt viele Gründe für finanzielle Engpässe. Fällt 3-mal in Folge die Ratenzahlung an die Bank aus, droht eine Zwangs­vollstreckung. Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie jetzt die Möglichkeiten durch, die Sie haben.

Inhalts­verzeichnis

1.   Wie kommt es zu einer Zwangs­versteigerung des Eigenheims? 2.   Maßnahmen, um eine Zwangs­versteigerung zu verhindern 3.   Was passiert bei einer Zwangsversteigerung? 4.   Zwangsversteigerungs­verfahren abwenden 5.   Haus verkaufen 6.   Haus verkaufen und wohnen bleiben 7.   Haus mit Schulden verkaufen 8.   Haus vor Privatinsolvenz verkaufen

Wie kommt es zu einer Zwangs­ver­steigerung des Eigenheims?

In der Regel geraten Immobilien in die Zwangsversteigerung, weil die Eigen­tümer bestehende Bankschulden nicht mehr bedienen. Scheidung, Arbeits­losig­keit oder eine Krankheit sind häufige Ursachen für den Zahlungs­verzug. Bei Frau Lehmann war es der uner­wartete Tod des Ehemanns. Ein Auto­unfall. Sein Gehalt deckte den Kredit gut ab. Doch Rücklagen hatte das Paar nicht.

Wenn die Bank die Kündigung des Dar­lehens offeriert, sollten Sie schnell han­deln, um das Einleiten eines Zwangs­versteigerungsverfahren zu ver­hindern. Denn wenn der Termin einmal steht, ist es in der Regel zu spät.

Agieren Sie proaktiv und gehen Sie frühzeitig in Verhandlungen mit der Bank. Auch Frau Lehmann suchte das Gespräch.

Markus Schmidt


Geht es Ihnen ähnlich wie Frau Lehmann? Wir wissen, es kostet Kraft, sich mit diesem Thema zu befassen. Nach persönlichen Schick­sals­schlägen das geliebte Haus verlassen zu müssen, ist eine schwierige Entschei­dung. Unsere einfühlsamen Experten verfügen über jahrelange Erfahrung und finden gemeinsam mit Ihnen, die für Sie beste Lösung. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu unseren Dienstleistungen.

Markus Schmidt | MRICS | geschäftsführender Gesellschafter

Maßnahmen, um eine Zwangs­ver­steigerung zu verhindern

Der Bankangestellte hat für die Situa­tion von Frau Lehmann Ver­ständnis. Sie besprechen zunächst eine Senkung der monatlichen Rate. Der Zinssatz ist fix, die Tilgung kann verringert oder aus­gesetzt werden. Auch eine Stundung scheint möglich. Zeitlich befristet würde Frau Lehmann weder Zins noch Tilgung zahlen.

Das hilft zunächst. Langfristig ist es jedoch keine Option, da die Schulden­last kontinuierlich steigt.

Zudem endet die Zinsbindungsfrist in absehbarer Zeit, da das Darlehen vor einigen Jahren aufgenommen wurde. Heute sind Zinsen bedeutend nie­driger, damit wäre eine Anschluss­finan­zierung günstiger. Würde die Zins­bindung erst in einigen Jahren aus­laufen, könnte Frau Lehmann über ein Forward-Darlehen nachdenken.

Doch realistisch betrachtet wird Frau Lehmann langfristig die Raten der Immobilie nicht zahlen können. Daher macht Sie sich langsam mit dem Ver­kauf des eigenen Hauses vertraut.

Bis es zum Hausverkauf kommt, entscheidet sich Frau Lehmann ein Zimmer unterzuvermieten. So kommt zusätzlich etwas Geld in die Haus­haltskasse.

Das sagen unsere Kunden

Bei aller Professionalität stand der menschliche Umgang miteinander stets im Vordergrund, sodass wir am Ende sicher waren, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

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Sabine Fulland

Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Andere Makler konnten nicht überzeugen, weil sie genau für unsere speziellen Fragen keine Antworten hatten. Ich kann Herrn Schmidt ohne Einschränkungen empfehlen.

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M. Pompetzki

Es ist Ihnen gelungen, das Objekt von Beginn an realistisch zu bewerten und zu vermarkten und in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu veräußern.

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MB

Von der Erstbesichtigung des Hauses bis zum Notar war alles sehr gut vorbereitet.
Vielen Dank dafür Herr Jung.

Andreas Nasartschuk

Sehr professionell, nette Ansprechpartner, haben auch ein Herz für WGs. Herr Jung hat alles ganz toll gemanagt, von der Besichtigung bis zum finalen Vertrag und der Übergabe. Alles lief sehr entspannt und zielstrebig. Die AnsprechpartnerInnen im Büro sind freundlich, schnell und kompetent. Danke!!

MP

Ein ausgesprochen angenehmes Unter­nehmen. Trotz Corona­pandemie verlief alles sehr unkompliziert und zügig. Der Ansprech­partner Herr Jung war sehr höflich, kompetent und engagiert. Es gab keine Probleme und auch nach Vertrags­abschluss, ist der Service auf einem hohen Niveau ge­blieben! Großes Lob an die MSI Group und insbesondere an Herrn Jung.

GK

Angenehme und kompetente Betreuung durch Herrn Jung. Erreichbarkeit per Email und Telefon war sehr gut.

Wolf Merk

Herr Jung ist ein sehr freundlicher und kompetenter Makler, der mich sehr gut betreut hat. ich kann ihn auf jeden Fall weiter empfehlen.

RJ

Herr Jung ist sehr kompetent und professionell. Bei Fragen war er erreichbar und jederzeit hilfsbereit.

AU

Was passiert bei einer Zwangs­ver­steigerung?

Die Zwangsversteigerung ist ein gesetzlich formalisiertes Geschehen:

  • WICHTIG: Je nach Grundbuch und Rangstelle des betreibenden Gläubigers ergeben sich bei der gleichen Immobilie die unter­schiedlichsten Rechte und Kon­stellationen. Diese können Sie noch bis zum Beginn der Biet­stunde ändern.
  • Im ersten Schritt ermittelt ein vom Gericht beauftragter Gutachter den Verkehrswert der Immobilie. Er erstellt ein Verkehrsgut­achten. Darauf basierend setzt das Ge­richt den Verkehrswert der Immo­bilie fest. Der Verkehrswert ist Grundlage der Wertgrenzen nach § 74a ZVG und § 85a ZVG in dem dann folgenden Verfahren.
  • Im zweiten Schritt bestimmt das Vollstreckungsgericht den ersten Versteigerungstermin. In diesem gelten auch die Wertgrenzen nach ZVG mit 5/10 und 7/10 des Verkehrswerts. In diesem Termin wird ein Zuschlag für Gebote unter 5/10 des Verkehrswertes von Amts wegen versagt. Bei einem Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswerts kann ein berech­tigter Gläubiger den Zuschlag nach § 74a ZVG beantragten. In beiden Fällen entfallen die Wert­grenzen in folgenden Terminen.
  • Zu Beginn der Bietstunde werden die Versteigerungsbedingungen bekannt gemacht. Nicht selten bleiben Rechte im Grundbuch bestehen und müssen vom Ersteher übernommen werden. Diese muss man im „Geiste“ zu seinem Bargebot hinzurechnen.
  • Kam es zu keiner Versteigerung, behält zunächst der Schuldner die Immobilie. Erteilt das Vollstre­ckungsgericht jedoch den Zu­schlag, ist der Ersteher mit sofortiger Wirkung der neue Eigentümer. Anschlie­ßend wird ein sogenannter, etwa 6-8 Wochen später stattfindender Verteilungs­termin bestimmt. An diesem Tag ist der Steigpreis bei Gericht zur Zahlung fällig. Der Erlös wird entsprechend einer Rangfolge unter den Gläubigern aufgeteilt.
  • Wenn es zu keinem Zuschlag beim ersten Versteigerungstermin gekommen ist, werden weitere Termine ange­setzt. Sind die Wertgrenzen im ersten Termin entfallen, kann der betreibende Gläubiger den Zuschlag auf ein wirksames Meistgebot unter Hälfte des Verkehrswerts bean­tragen. Alternativ kann dieser auch den Zuschlag ohne Angabe von Gründen versagen und nach § 30 ZVG die einstweilige Ein­stellung beantragen.

In welchen Situationen wir Sie unterstützen können

Zwangsverstei­gerungsverfah­ren abwenden

Kann der Kreditnehmer den Kredit über mehrere Monate lang nicht be­dienen, beantragt die Bank eine Zwangsver­steigerung. Das zuständige Amtsgericht prüft den Antrag und ordnet das Ver­fahren an. Der Schuldner erhält eine Rechtsbelehrung und die Möglichkeit, eine einstweilige Ein­stellung des Ver­fahrens zu beantragen. Eine Ein­stellung des Verfah­rens ist möglich, wenn der Hauseigentümer dem Gericht glaubhaft macht, dass er binnen eines halben Jahres die fälligen Forderungen be­glei­chen kann.

Haus verkaufen

Wenn Eigentümer die Kosten, welche ein Haus verursacht, nicht decken können, ist es sinnvoll, das Haus zu verkaufen. Hierbei ist es ganz wichtig, die weiteren Schritte auch mit Ihrer Bank abzustimmen und auch alle Verfahrensbeteiligten mit ins Boot zu nehmen. Oft ist die Situation verfahren und die Parteien sind emotional ange­spannt. Es geht zunächst darum, wieder Vertrauen aufzubauen und Zeit für eine gute Lösung zu haben. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung aus über 3.000 Fällen in der Moderation und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

Unsere Rat­geber zum Thema Liquiditätsengpass

Scheidung
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Finanzierung
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Hier finden Sie weitere Ratgeber und Checklisten zum Thema.

Haus verkaufen und wohnen bleiben

Frau Lehmann ist mit ihrem Haus eng verbunden. Viele schöne Erinne­rungen an ihren verstorbenen Mann lassen sie nur ungern an einen Verkauf und den nahenden Auszug denken. Für einen Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht ist sie zu jung. Kaum ein Käufer würde sich darauf einlassen. Stattdessen sichert sich der nicht an einer zeitnahen Eigennutzung inte­ressierte Käufer eine attraktive Anlagenimmobilie zu aktuell niedrigen Zinsen. Der bisherige Eigen­tümer bleibt in der Immobilie wohnen und zahlt Miete.

Es gibt in Einzelfällen auch die Möglich­keit, das Haus an einen Kapital­anleger zu verkaufen und ein langfristiges Nutzungsrecht zu verein­baren. Auch eine mögliche Rückkaufvereinbarung kann hier getroffen werden. Wird diese bereits im Kaufvertrag vereinbart, kann die Grund­erwerb­steuer bei richtiger Gestaltung gespart werden. Hier ver­fügen wir über jahrzehntelange Erfah­rung.

Mehr über das Verkaufen und wohnen bleiben erfahren? Lassen Sie sich beraten.

Unsere Dienstleistungen

Haus mit Schul­den verkaufen

Ein Hausverkauf ist trotz laufendem Kredit möglich. Im Grundbuch ist die Grundschuld zur Sicherung des Dar­lehens eingetragen. Mit der Zustim­mung der Bank kann der Käufer den Kredit zu den gleichen Kon­ditionen übernehmen. Kündigen Sie den Kredit­vertrag aufgrund des Hausverkaufs vorzeitig, macht die Bank eine Vor­fälligkeitsentschädigung bei Ihnen geltend. Falls der Darlehensvertrag älter als 10 Jahre ist, entfällt die Vorfällig­keits­entschädigung häufig sogar. Schließlich ist es möglich, die Sicher­heiten auszutauschen. Das kommt dann vor, wenn Sie statt des alten Hauses ein neues Haus erwerben.

Haus vor Privat­insolvenz ver­kaufen

Wenn jedoch der Antrag auf Privat­insolvenz bevorsteht, ist ein Hausver­kauf nicht mehr zu empfehlen. Denn nach §133 Insolvenzordnung liegt eine vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger und damit eine Straftat vor. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrem Insolvenzverwalter, wenn Sie planen das Haus zu veräußern.

Ihre Vorteile mit MSI Immobilien

Über uns

Wir sind ein hochmotiviertes inhaber­geführtes Immobilienunternehmen mit den Schwerpunkten Immobilienbewer­tung, Transaktionsberatung und Immo­bilien­vermittlung. Unser Team besteht aus Immobilienökonomen, Diplom-Betriebs­wirten, Rechtsanwälten sowie Sachver­ständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

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