Zwangsversteigerung
verhindern
Darlehen gekündigt, eine drohende Zwangsversteigerung verhindern
Der Verlust der Arbeitsstelle, eine schwere Krankheit, unerwartete Ausgaben – es gibt viele Gründe für finanzielle Engpässe. Fällt 3-mal in Folge die Ratenzahlung an die Bank aus, droht eine Zwangsvollstreckung. Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie jetzt die Möglichkeiten durch, die Sie haben.
Inhaltsverzeichnis
Wie kommt es zu einer Zwangsversteigerung des Eigenheims?
In der Regel geraten Immobilien in die Zwangsversteigerung, weil die Eigentümer bestehende Bankschulden nicht mehr bedienen. Scheidung, Arbeitslosigkeit oder eine Krankheit sind häufige Ursachen für den Zahlungsverzug. Bei Frau Lehmann war es der unerwartete Tod des Ehemanns. Ein Autounfall. Sein Gehalt deckte den Kredit gut ab. Doch Rücklagen hatte das Paar nicht.
Wenn die Bank die Kündigung des Darlehens offeriert, sollten Sie schnell handeln, um das Einleiten eines Zwangsversteigerungsverfahren zu verhindern. Denn wenn der Termin einmal steht, ist es in der Regel zu spät.
Agieren Sie proaktiv und gehen Sie frühzeitig in Verhandlungen mit der Bank. Auch Frau Lehmann suchte das Gespräch.
Geht es Ihnen ähnlich wie Frau Lehmann? Wir wissen, es kostet Kraft, sich mit diesem Thema zu befassen. Nach persönlichen Schicksalsschlägen das geliebte Haus verlassen zu müssen, ist eine schwierige Entscheidung. Unsere einfühlsamen Experten verfügen über jahrelange Erfahrung und finden gemeinsam mit Ihnen, die für Sie beste Lösung. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu unseren Dienstleistungen.
Markus Schmidt | MRICS | geschäftsführender Gesellschafter
Maßnahmen, um eine Zwangsversteigerung zu verhindern
Der Bankangestellte hat für die Situation von Frau Lehmann Verständnis. Sie besprechen zunächst eine Senkung der monatlichen Rate. Der Zinssatz ist fix, die Tilgung kann verringert oder ausgesetzt werden. Auch eine Stundung scheint möglich. Zeitlich befristet würde Frau Lehmann weder Zins noch Tilgung zahlen.
Das hilft zunächst. Langfristig ist es jedoch keine Option, da die Schuldenlast kontinuierlich steigt.
Zudem endet die Zinsbindungsfrist in absehbarer Zeit, da das Darlehen vor einigen Jahren aufgenommen wurde. Heute sind Zinsen bedeutend niedriger, damit wäre eine Anschlussfinanzierung günstiger. Würde die Zinsbindung erst in einigen Jahren auslaufen, könnte Frau Lehmann über ein Forward-Darlehen nachdenken.
Doch realistisch betrachtet wird Frau Lehmann langfristig die Raten der Immobilie nicht zahlen können. Daher macht Sie sich langsam mit dem Verkauf des eigenen Hauses vertraut.
Bis es zum Hausverkauf kommt, entscheidet sich Frau Lehmann ein Zimmer unterzuvermieten. So kommt zusätzlich etwas Geld in die Haushaltskasse.
Das sagen unsere Kunden
Bei aller Professionalität stand der menschliche Umgang miteinander stets im Vordergrund, sodass wir am Ende sicher waren, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Andere Makler konnten nicht überzeugen, weil sie genau für unsere speziellen Fragen keine Antworten hatten. Ich kann Herrn Schmidt ohne Einschränkungen empfehlen.
Es ist Ihnen gelungen, das Objekt von Beginn an realistisch zu bewerten und zu vermarkten und in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu veräußern.
Von der Erstbesichtigung des Hauses bis zum Notar war alles sehr gut vorbereitet.
Vielen Dank dafür Herr Jung.
Sehr professionell, nette Ansprechpartner, haben auch ein Herz für WGs. Herr Jung hat alles ganz toll gemanagt, von der Besichtigung bis zum finalen Vertrag und der Übergabe. Alles lief sehr entspannt und zielstrebig. Die AnsprechpartnerInnen im Büro sind freundlich, schnell und kompetent. Danke!!
Ein ausgesprochen angenehmes Unternehmen. Trotz Coronapandemie verlief alles sehr unkompliziert und zügig. Der Ansprechpartner Herr Jung war sehr höflich, kompetent und engagiert. Es gab keine Probleme und auch nach Vertragsabschluss, ist der Service auf einem hohen Niveau geblieben! Großes Lob an die MSI Group und insbesondere an Herrn Jung.
Angenehme und kompetente Betreuung durch Herrn Jung. Erreichbarkeit per Email und Telefon war sehr gut.
Herr Jung ist ein sehr freundlicher und kompetenter Makler, der mich sehr gut betreut hat. ich kann ihn auf jeden Fall weiter empfehlen.
Herr Jung ist sehr kompetent und professionell. Bei Fragen war er erreichbar und jederzeit hilfsbereit.
Was passiert bei einer Zwangsversteigerung?
Die Zwangsversteigerung ist ein gesetzlich formalisiertes Geschehen:
- WICHTIG: Je nach Grundbuch und Rangstelle des betreibenden Gläubigers ergeben sich bei der gleichen Immobilie die unterschiedlichsten Rechte und Konstellationen. Diese können Sie noch bis zum Beginn der Bietstunde ändern.
- Im ersten Schritt ermittelt ein vom Gericht beauftragter Gutachter den Verkehrswert der Immobilie. Er erstellt ein Verkehrsgutachten. Darauf basierend setzt das Gericht den Verkehrswert der Immobilie fest. Der Verkehrswert ist Grundlage der Wertgrenzen nach § 74a ZVG und § 85a ZVG in dem dann folgenden Verfahren.
- Im zweiten Schritt bestimmt das Vollstreckungsgericht den ersten Versteigerungstermin. In diesem gelten auch die Wertgrenzen nach ZVG mit 5/10 und 7/10 des Verkehrswerts. In diesem Termin wird ein Zuschlag für Gebote unter 5/10 des Verkehrswertes von Amts wegen versagt. Bei einem Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswerts kann ein berechtigter Gläubiger den Zuschlag nach § 74a ZVG beantragten. In beiden Fällen entfallen die Wertgrenzen in folgenden Terminen.
- Zu Beginn der Bietstunde werden die Versteigerungsbedingungen bekannt gemacht. Nicht selten bleiben Rechte im Grundbuch bestehen und müssen vom Ersteher übernommen werden. Diese muss man im „Geiste“ zu seinem Bargebot hinzurechnen.
- Kam es zu keiner Versteigerung, behält zunächst der Schuldner die Immobilie. Erteilt das Vollstreckungsgericht jedoch den Zuschlag, ist der Ersteher mit sofortiger Wirkung der neue Eigentümer. Anschließend wird ein sogenannter, etwa 6-8 Wochen später stattfindender Verteilungstermin bestimmt. An diesem Tag ist der Steigpreis bei Gericht zur Zahlung fällig. Der Erlös wird entsprechend einer Rangfolge unter den Gläubigern aufgeteilt.
- Wenn es zu keinem Zuschlag beim ersten Versteigerungstermin gekommen ist, werden weitere Termine angesetzt. Sind die Wertgrenzen im ersten Termin entfallen, kann der betreibende Gläubiger den Zuschlag auf ein wirksames Meistgebot unter Hälfte des Verkehrswerts beantragen. Alternativ kann dieser auch den Zuschlag ohne Angabe von Gründen versagen und nach § 30 ZVG die einstweilige Einstellung beantragen.
Zwangsversteigerungsverfahren abwenden
Kann der Kreditnehmer den Kredit über mehrere Monate lang nicht bedienen, beantragt die Bank eine Zwangsversteigerung. Das zuständige Amtsgericht prüft den Antrag und ordnet das Verfahren an. Der Schuldner erhält eine Rechtsbelehrung und die Möglichkeit, eine einstweilige Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Eine Einstellung des Verfahrens ist möglich, wenn der Hauseigentümer dem Gericht glaubhaft macht, dass er binnen eines halben Jahres die fälligen Forderungen begleichen kann.
Haus verkaufen
Wenn Eigentümer die Kosten, welche ein Haus verursacht, nicht decken können, ist es sinnvoll, das Haus zu verkaufen. Hierbei ist es ganz wichtig, die weiteren Schritte auch mit Ihrer Bank abzustimmen und auch alle Verfahrensbeteiligten mit ins Boot zu nehmen. Oft ist die Situation verfahren und die Parteien sind emotional angespannt. Es geht zunächst darum, wieder Vertrauen aufzubauen und Zeit für eine gute Lösung zu haben. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung aus über 3.000 Fällen in der Moderation und begleiten Sie auf Ihrem Weg.
Unsere Ratgeber zum Thema Liquiditätsengpass
Hier finden Sie weitere Ratgeber und Checklisten zum Thema.
Haus verkaufen und wohnen bleiben
Frau Lehmann ist mit ihrem Haus eng verbunden. Viele schöne Erinnerungen an ihren verstorbenen Mann lassen sie nur ungern an einen Verkauf und den nahenden Auszug denken. Für einen Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht ist sie zu jung. Kaum ein Käufer würde sich darauf einlassen. Stattdessen sichert sich der nicht an einer zeitnahen Eigennutzung interessierte Käufer eine attraktive Anlagenimmobilie zu aktuell niedrigen Zinsen. Der bisherige Eigentümer bleibt in der Immobilie wohnen und zahlt Miete.
Es gibt in Einzelfällen auch die Möglichkeit, das Haus an einen Kapitalanleger zu verkaufen und ein langfristiges Nutzungsrecht zu vereinbaren. Auch eine mögliche Rückkaufvereinbarung kann hier getroffen werden. Wird diese bereits im Kaufvertrag vereinbart, kann die Grunderwerbsteuer bei richtiger Gestaltung gespart werden. Hier verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung.
Mehr über das Verkaufen und wohnen bleiben erfahren? Lassen Sie sich beraten.
Haus mit Schulden verkaufen
Ein Hausverkauf ist trotz laufendem Kredit möglich. Im Grundbuch ist die Grundschuld zur Sicherung des Darlehens eingetragen. Mit der Zustimmung der Bank kann der Käufer den Kredit zu den gleichen Konditionen übernehmen. Kündigen Sie den Kreditvertrag aufgrund des Hausverkaufs vorzeitig, macht die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihnen geltend. Falls der Darlehensvertrag älter als 10 Jahre ist, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung häufig sogar. Schließlich ist es möglich, die Sicherheiten auszutauschen. Das kommt dann vor, wenn Sie statt des alten Hauses ein neues Haus erwerben.
Haus vor Privatinsolvenz verkaufen
Wenn jedoch der Antrag auf Privatinsolvenz bevorsteht, ist ein Hausverkauf nicht mehr zu empfehlen. Denn nach §133 Insolvenzordnung liegt eine vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger und damit eine Straftat vor. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrem Insolvenzverwalter, wenn Sie planen das Haus zu veräußern.
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