Scheidung:
Haus verkaufen?
Scheidung – Was wird aus dem Haus?
Etwa jede dritte Ehe geht auseinander. Im Rahmen einer Scheidung gilt es, das gemeinsame Vermögen aufzuteilen. Oftmals befindet sich im Besitz beider Eheleute eine bis dahin gemeinschaftlich genutzte Wohnimmobilie. Häufig ist das gemeinsame Haus bei der Scheidung noch mit einem Kredit belastet. Das Ehepaar sieht sich plötzlich mit folgenden Fragen konfrontiert: Was geschieht mit der Bankfinanzierung? Kann ein Ehepartner allein das Haus verkaufen? Ist eine Vermietung der Immobilie eine sinnvolle Alternative?
Inhaltsverzeichnis
Das Haus in einer Zugewinngemeinschaft
Nasan und Martin lernten sich während des Studiums mit Anfang 20 kennen. Für beide war es die große Liebe. Sie heirateten und planten ihren gemeinsamen Lebensweg. Mit dem Kauf einer Immobilie und den gemeinsamen Kindern schien das Glück perfekt. Doch der Alltag nagte an ihrer Liebe. Manchmal entwickeln sich die Lebenspläne nicht so, wie man sich das einst gewünscht hätte und nun steht eine Trennung bevor. In dieser emotional schwierigen Phase stehen rationale Entscheidungen oft nicht mehr im Vordergrund. Wenn die Situation zunehmend verfahren und belastend wird, ist eine vernünftige Lösung ohne Hilfe von außen kaum noch möglich.
Ehepaare bilden ab dem Zeitpunkt der Heirat – so kein Ehevertrag besteht – eine Zugewinngemeinschaft. Vermögen, das beide während der Ehedauer erwerben, wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Da Nasan und Martin die Immobilie gemeinsam erworben haben, ist die eheliche Immobilie ein solcher Vermögensgegenstand. Beide sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Anders wäre es, wenn einer der beiden das Eigenheim in die Ehe eingebracht hätte. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Annahme, bleibt das Haus dann komplett in seinem Besitz. Dies gilt auch, wenn einer der beiden das Haus während der Ehe geerbt hat.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Zur Feststellung des Zugewinns vergleichen Sie das Anfangs- und Endvermögen beider Eheleute vom Zeitpunkt der Hochzeit bis zur Scheidung. Die Differenz entspricht dem Vermögenszuwachs. Ist der Vermögenszuwachs bei beiden gleich hoch, erübrigt sich ein Zugewinnausgleich. Hat ein Partner jedoch mehr Zugewinn als der andere, zahlt er einen Ausgleich an denjenigen mit dem geringeren Zugewinn. Der Zugewinnausgleich ist nur in Form einer Geldzahlung und nicht in Form von Sachgütern möglich.
Doch wie gehen Ehepartner während des Trennungsjahres mit der gemeinsamen Immobilie um? Beiden steht es zu, im Haus wohnen zu bleiben. Es gibt jetzt vieles, über das Sie sich Gedanken machen werden. Wer hat welche Ansprüche? Was soll mit der Immobilie passieren? Wie entscheidet man im Hinblick auf das Wohl der Kinder? Wie geht es mit der Finanzierung weiter? Können wir die Immobilie trotz Trennung noch irgendwie retten? Wie können wir Vermögenseinbußen vermeiden? Was passiert, wenn es absolut keine Einigung gibt?
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Die gemeinsame Immobilie im Trennungsjahr
Hätte die Immobilie eine Einliegerwohnung, wäre es für Martin leichter, im Haus wohnen zu bleiben. Doch das Einfamilienhaus bietet diese Möglichkeit nicht. Er entscheidet sich auszuziehen. Da er in der neuen Wohnung Miete zahlen muss, hält er eine Nutzungsentschädigung für den Teil der Immobilie, den er seiner Frau überlassen hat, für angemessen. Zur Bestimmung der genauen Summe müssen sie den Wert der Immobilie ermitteln. Alternativ ist es möglich, sich an der ortsüblichen Miete zu orientieren.
Wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist, sind die Kosten für beide Eheleute teils immens hoch: Haltungskosten, Kreditraten und eine Miete für eine weitere Wohnung können das Budget übersteigen, sodass hier ein Verkauf des Hauses noch während des Trennungsjahres eine denkbare Lösung ist. Voraussetzung: Beide Ehepartner sind sich einig.
Indes ist es wichtig, dass Sie die Kredite während der Trennungsphase bedienen. Auch wenn nur ein Partner im Eigenheim verbleibt, fragt die Bank bei Ausbleiben der Kreditzahlung beide an. Ist einer nicht zahlungsfähig, muss der andere für den gesamten Betrag aufkommen. Im Notfall führt die Bank eine Zwangsvollstreckung durch.
Auszahlung eines Ehepartners
Die Übertragung einer Immobilie auf den Ehepartner ist während einer Ehe möglich, ohne dass Grunderwerbsteuer fällig wird. Auch unmittelbar nach der Scheidung erhebt das Finanzamt keine Grunderwerbsteuer.
Falls einer der beiden Eheleute das Haus finanziell allein stemmen kann und gern im Haus verbleiben möchte, vereinbaren sie eine Ausgleichszahlung. Dabei überschreibt einer der beiden Ehepartner seine Anteile an der Immobilie und lässt sich sowohl aus dem Grundbuch als auch aus einem laufenden Kreditvertrag austragen. Der andere Ehepartner zahlt ihm die Hälfte des ermittelten Hauswertes aus. Die Bank muss diesem Vorgehen jedoch zustimmen.
Hausverkauf nach Scheidung
Oftmals lassen die finanziellen Mittel eine Auszahlung des Partners nicht zu. Um das Vermögen gerecht aufzuteilen, ist daher ein Hausverkauf sinnvoll. Während der Trennungsphase müssen sich beide Eheleute einig sein. Nach der Scheidung kann ein Partner jedoch gegen den Willen des anderen Partners eine Teilungsversteigerung beantragen. Dies sollte stets die letzte Möglichkeit bleiben, denn mit einem regulären Verkauf erlangen Sie einen deutlich besseren Preis. Bei einer Zwangsversteigerung erhält nämlich automatisch der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag. Dieses liegt häufig unter dem Verkehrswert. Gerichts- und Sachverständigenkosten schmälern zudem den Erlös.
Gegebenenfalls können Sie den gemeinsamen Immobilienkredit vorzeitig mit dem Erlös aus dem Hausverkauf tilgen. Klären Sie mit Ihrer Bank, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten ist.
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Das haus nach der Scheidung vermieten
Wenn Sie das Haus nicht verkaufen, sondern vermieten, können Sie mithilfe der Mieteinnahmen bestehende Kredite tilgen und umgehen die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank. Das Haus könnte weiterhin für beide als Altersvorsorge fungieren. Sinnvoll ist diese Entscheidung jedoch nur, wenn beide sich nach der Trennung gut verstehen. Ein Verwalter ist zwar neutral, kostet jedoch Geld.
haus auf gemeinsame Kinder übertragen
Insbesondere wenn viele schöne Erinnerungen mit dem Eigenheim verbunden sind und zum Wohnhaus eine emotionale Bindung besteht, wünschen sich geschiedene Paare, nicht auf das ehemals gemeinsame Heim verzichten zu müssen. Eine Übertragung des Hauses auf den Nachwuchs ist dann sinnvoll, wenn dieser bereits das Haus finanziell unterhalten kann.
Ehevertrag verhindert Streit
Nasan und Martin haben sich freundschaftlich getrennt. Sie konnten in gemeinsamen Gesprächen ihre Angelegenheiten zufriedenstellend für beide Partner klären. Oftmals verläuft es anders. Viele Liebende scheuen vor einem Ehevertrag zurück. Doch darin liegt eine große Chance: Der Vertrag wird in der Regel während einer intakten Beziehung aufgesetzt und beide stehen sich wohlwollend gegenüber. Er regelt, wie im Falle einer Trennung mit dem gesamten Vermögen inklusive der Sachwerte umgegangen werden soll und verhindert Streitigkeiten.
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In der Regel geht es dabei um:
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- Vermögenseinbußen vermeiden
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