Wohnen
im Alter

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Wert der Immo­bilie im Alter

Früher erbte die nachfolgende Genera­tion das Haus der Eltern. Doch heute leben die Kinder oft in der ganzen Welt verstreut und können meist mit der elterlichen Immobilie nicht viel anfan­gen. Für die Elterngeneration hingegen wird das Eigentum oftmals zur Belas­tung oder sie möchten den Wert der Immobilie nutzen, um den Lebensabend zu genießen.

Inhalts­­verzeichnis

1.   Über Hausverkauf im Alter nachdenken 2.   Darlehen aufnehmen 3.   Immobilie im Alter verkaufen 4.   Immobilienrente 5.   Teilverkauf der Immobilie im Alter 6.   Einräumung eines Nießbrauchrechts 7.   Immobilie im Alter vermieten

Über Hausver­kauf im Alter nachdenken

Barbara und Detlef Damm wohnen seit 30 Jahren in ihrem Eigenheim. Viele Erinnerungen verknüpfen sie mit ihrem Haus: Hier wuchsen ihre Kinder auf, hier gab es viele schöne Abende mit der Familie und den Freunden im eigenen Garten. Doch das Unkraut zupfen und Hecke schneiden ist mittlerweile müh­sam. Die Gelenke schmer­zen. Erst kürz­lich musste das Dach repariert werden. Dabei hat das Ehepaar Damm über einen Umbau des Hauses nachgedacht. Denn die Treppe, die zum Schlaf­zimmer führt, ist für Barbara mitt­lerweile ein Problem. Die Rente ist knapp bemes­sen, sodass beide darüber nach­denken, das Haus abzugeben.

Welche Möglichkeiten stehen Familie Damm zur Verfügung?

Ein Pflegefall tritt ein – muss das Haus verkauft werden?

Die Unterbringung einer pflege­bedürftigen Person in einer Pflege­reinrich­tung ist sehr kosten­in­tensiv. Die monatliche Rente sowie die Zahlun­gen der Pflege­versiche­rung decken die Kosten in den meisten Fällen nicht ab. Das Sozialamt über­nimmt die fehlenden Bei­träge je­doch nur, wenn weder die pflege­bedürf­tige Person noch die Kin­der in der Lage sind, da­für aufzukom­men. Wer Wohn­eigentum hat, muss daher über einen Verkauf der Immo­bilie nach­denken.

Markus Schmidt


Stehen Sie wie Barbara und Detlef auch vor der Frage, was Sie mit Ihrem Wohn­eigentum im Alter machen? Unsere ein­fühl­samen Exper­ten verfügen über jahrelange Erfahrung und finden ge­mein­sam mit Ihnen, die für Sie beste Lösung. Verschaffen Sie sich einen Über­­blick über unsere Dienstleis­tungen.

Markus Schmidt | MRICS | geschäftsführender Gesellschafter

Darlehen aufnehmen

Die Eheleute haben die Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen, um das Haus so altersgerecht umzubauen. Doch mit der ohnehin knappen Rente stellt sich die Frage, ob sie die Rückzahlungen gewährleisten können und ab dem 60. Lebensjahr wird eine Bewilligung bei Kreditinsti­tuten bedingt durch die Wohnungsbaukreditrichtlinie sehr schwer. Zur Kreditabsicherung wird der Bank das Grundpfandrecht mittels einer Hypothek oder einer Grund­schuld eingeräumt. Das Kredit­institut hat bei Zahlungsausfall das Recht, die Immo­bilie mittels Zwangs­versteigerung zu verwerten. Angesichts der vielen anderen Möglichkeiten ist diese Varian­te für Senioren weniger geeignet.

Immobilie im Alter verkaufen

Die Eheleute können die Immobilie verkaufen und in eine alters­gerechte Wohnung umziehen. Es bietet sich eine kleine Eigentums- oder Miet­wohnung im Erdgeschoss an. Dadurch fällt ein Großteil der Hausarbeit und die ge­samte Grund­stückspflege weg. Falls sich das Ehepaar für eine Mietwohnung entscheidet, entfällt für sie der Instand­haltungs­aufwand. Zudem haben sie das gebundene Kapital freigesetzt und können ihren Lebensabend frei nach ihren Wünschen gestalten.

WIR BERATEN SIE

Wir helfen Kunden, die uns den Verkauf Ihrer Immo­bilie anvertraut haben, eine altersgerechte Immo­bilie zu finden. Den Zeitpunkt von Kauf und Verkauf stimmen wir mit Ihnen ab und koordinieren diese Übergangsphase. Gerne be­spre­chen wir mit Ihnen die Einzelhei­ten.

Rufen Sie uns an! 069 – 33 00 00 0

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In welchen Situationen wir Sie unterstützen können

Immobilienrente

Die Eigentümer verkaufen Ihre Immo­bilie, können jedoch darin wohnen bleiben. Im Gegensatz zum klassischen Verkauf bekommen sie jedoch nicht die volle Summe ausgezahlt, sondern ver­einbaren eine regelmäßig auszuzahlen­de Rente. Zudem erhalten sie ein le­bens­langes Wohn­recht, welches in verschiedenen Formen abgesichert werden kann. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Senioren, die keine Erben haben. Zwar haben die ehe­mali­gen Hausbesitzer alle Rechte abgetre­ten, müssen jetzt jedoch nicht mehr für die Instandhaltung aufkommen.

Teilverkauf der Immobilie im Alter

Wenn die Immobilie mindestens einen Verkehrswert von 200.000 Euro hat, kann das Ehepaar über einen Teil­verkauf des Hauses nachdenken. So setzen sie einen Teil des gebundenen Kapitals frei und bekommen die nötigen finanziellen Mittel, um einen alters­gerechten Umbau des Hauses vor­nehmen zu können. Sie haben dabei weiterhin die volle Ent­scheidungshoheit über die Immobilie. Für die Nutzung des verkauften Anteils zahlt das Ehepaar ein Nutzungsentgelt an den Teilkäufer. Der verkaufte Anteil kann später jederzeit durch die Eigentümer selbst oder durch die Erben zurückgekauft werden, denn sie haben ein Vorkaufsrecht.

Unsere Dienstleistungen

Einräumung eines Niess­brauch­rechts

Wird beim Immobilienverkauf ein Niessbrauchrecht eingeräumt, können die Niessbraucher das Haus sowohl selbst nutzen als auch Erträge durch Vermietung erzielen. Sie nutzen dann das Haus wirtschaftlich weiter, obwohl sie nicht mehr der Eigentümer sind.

Diese Möglichkeit eignet sich sowohl für den Verkauf an Dritte als auch in der eigenen Familie oder im Falle einer Schenkung an die Kinder. Der Niess­brauch wird im Grundbuch eingetragen, im besten Fall an erster Stelle.

Immobilie im Alter vermieten

Schließlich haben Barbara und Detlef auch die Möglichkeit, eine kleine Wohnung zu beziehen und ihr Haus dennoch zu behalten. In diesem Fall ist es sinnvoll, das Haus zu vermieten. So verbleibt es komplett in ihrem Besitz und kann später den Kindern vererbt werden.

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Wir sind ein hochmotiviertes inhaber­geführtes Immobilienunternehmen mit den Schwerpunkten Immobilienbewer­tung, Transaktionsberatung und Immo­bilien­vermittlung. Unser Team besteht aus Immobilienökonomen, Diplom-Betriebs­wirten, Rechtsanwälten sowie Sachver­ständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

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