Wert der Immobilie im Alter
Früher erbte die nachfolgende Generation das Haus der Eltern. Doch heute leben die Kinder oft in der ganzen Welt verstreut und können meist mit der elterlichen Immobilie nicht viel anfangen. Für die Elterngeneration hingegen wird das Eigentum oftmals zur Belastung oder sie möchten den Wert der Immobilie nutzen, um den Lebensabend zu genießen.
Über Hausverkauf im Alter nachdenken
Barbara und Detlef Damm wohnen seit 30 Jahren in ihrem Eigenheim. Viele Erinnerungen verknüpfen sie mit ihrem Haus: Hier wuchsen ihre Kinder auf, hier gab es viele schöne Abende mit der Familie und den Freunden im eigenen Garten. Doch das Unkraut zupfen und Hecke schneiden ist mittlerweile mühsam. Die Gelenke schmerzen. Erst kürzlich musste das Dach repariert werden. Dabei hat das Ehepaar Damm über einen Umbau des Hauses nachgedacht. Denn die Treppe, die zum Schlafzimmer führt, ist für Barbara mittlerweile ein Problem. Die Rente ist knapp bemessen, sodass beide darüber nachdenken, das Haus abzugeben.
Ein Pflegefall tritt ein – muss das Haus verkauft werden?
Die Unterbringung einer pflegebedürftigen Person in einer Pflegereinrichtung ist sehr kostenintensiv. Die monatliche Rente sowie die Zahlungen der Pflegeversicherung decken die Kosten in den meisten Fällen nicht ab. Das Sozialamt übernimmt die fehlenden Beiträge jedoch nur, wenn weder die pflegebedürftige Person noch die Kinder in der Lage sind, dafür aufzukommen. Wer Wohneigentum hat, muss daher über einen Verkauf der Immobilie nachdenken.

Stehen Sie wie Barbara und Detlef auch vor der Frage, was Sie mit Ihrem Wohneigentum im Alter machen? Unsere einfühlsamen Experten verfügen über jahrelange Erfahrung und finden gemeinsam mit Ihnen, die für Sie beste Lösung. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Dienstleistungen.
Markus Schmidt | MRICS | geschäftsführender Gesellschafter
Darlehen aufnehmen
Die Eheleute haben die Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen, um das Haus so altersgerecht umzubauen. Doch mit der ohnehin knappen Rente stellt sich die Frage, ob sie die Rückzahlungen gewährleisten können und ab dem 60. Lebensjahr wird eine Bewilligung bei Kreditinstituten bedingt durch die Wohnungsbaukreditrichtlinie sehr schwer. Zur Kreditabsicherung wird der Bank das Grundpfandrecht mittels einer Hypothek oder einer Grundschuld eingeräumt. Das Kreditinstitut hat bei Zahlungsausfall das Recht, die Immobilie mittels Zwangsversteigerung zu verwerten. Angesichts der vielen anderen Möglichkeiten ist diese Variante für Senioren weniger geeignet.
Immobilie im Alter verkaufen
Die Eheleute können die Immobilie verkaufen und in eine altersgerechte Wohnung umziehen. Es bietet sich eine kleine Eigentums- oder Mietwohnung im Erdgeschoss an. Dadurch fällt ein Großteil der Hausarbeit und die gesamte Grundstückspflege weg. Falls sich das Ehepaar für eine Mietwohnung entscheidet, entfällt für sie der Instandhaltungsaufwand. Zudem haben sie das gebundene Kapital freigesetzt und können ihren Lebensabend frei nach ihren Wünschen gestalten.
WIR BERATEN SIE
Wir helfen Kunden, die uns den Verkauf Ihrer Immobilie anvertraut haben, eine altersgerechte Immobilie zu finden. Den Zeitpunkt von Kauf und Verkauf stimmen wir mit Ihnen ab und koordinieren diese Übergangsphase. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Einzelheiten.
Rufen Sie uns an! 069 – 33 00 00 0
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In welchen Situationen wir Sie unterstützen können
Immobilienrente
Die Eigentümer verkaufen Ihre Immobilie, können jedoch darin wohnen bleiben. Im Gegensatz zum klassischen Verkauf bekommen sie jedoch nicht die volle Summe ausgezahlt, sondern vereinbaren eine regelmäßig auszuzahlende Rente. Zudem erhalten sie ein lebenslanges Wohnrecht, welches in verschiedenen Formen abgesichert werden kann. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Senioren, die keine Erben haben. Zwar haben die ehemaligen Hausbesitzer alle Rechte abgetreten, müssen jetzt jedoch nicht mehr für die Instandhaltung aufkommen.
Teilverkauf der Immobilie im Alter
Wenn die Immobilie mindestens einen Verkehrswert von 200.000 Euro hat, kann das Ehepaar über einen Teilverkauf des Hauses nachdenken. So setzen sie einen Teil des gebundenen Kapitals frei und bekommen die nötigen finanziellen Mittel, um einen altersgerechten Umbau des Hauses vornehmen zu können. Sie haben dabei weiterhin die volle Entscheidungshoheit über die Immobilie. Für die Nutzung des verkauften Anteils zahlt das Ehepaar ein Nutzungsentgelt an den Teilkäufer. Der verkaufte Anteil kann später jederzeit durch die Eigentümer selbst oder durch die Erben zurückgekauft werden, denn sie haben ein Vorkaufsrecht.
Unsere Dienstleistungen
Einräumung eines Niessbrauchrechts
Wird beim Immobilienverkauf ein Niessbrauchrecht eingeräumt, können die Niessbraucher das Haus sowohl selbst nutzen als auch Erträge durch Vermietung erzielen. Sie nutzen dann das Haus wirtschaftlich weiter, obwohl sie nicht mehr der Eigentümer sind.
Diese Möglichkeit eignet sich sowohl für den Verkauf an Dritte als auch in der eigenen Familie oder im Falle einer Schenkung an die Kinder. Der Niessbrauch wird im Grundbuch eingetragen, im besten Fall an erster Stelle.
Immobilie im Alter vermieten
Schließlich haben Barbara und Detlef auch die Möglichkeit, eine kleine Wohnung zu beziehen und ihr Haus dennoch zu behalten. In diesem Fall ist es sinnvoll, das Haus zu vermieten. So verbleibt es komplett in ihrem Besitz und kann später den Kindern vererbt werden.
Unsere Ratgeber zum Thema Wohnen im Alter
Hier finden Sie weitere Ratgeber und Checklisten zum Thema.
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