Teilverkauf Ihres Hauses

Teilverkauf Ihrer Immobilie im Alter

Nutzen Sie mit MSI das Kapital, das in Ihrer Immobilie steckt, und profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung im Immo­biliengeschäft. Unser erfahrenes Team von Immobilien­maklern begleitet Sie durch den gesamten Teilverkauf und behandelt jede Immobilie als wäre es unsere eigene. Wir bieten Ihnen Erfah­rung, die Sicherheit schafft – schnell, vertrau­ens­­voll und profitabel.

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Grundstücksfläche

Wohnfläche

Grundstücksfläche

Wohnfläche

Baujahr

1990

Garagen

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Auszeichnungen

DIAZERT
IVD
RICS
Immoscout
Markus Schmidt


„Wir halten, was andere versprechen.“

Unser Team findet mit Ihnen den besten Weg zu mehr finanziellem Spielraum. Mit uns wandeln Sie einen Teil Ihres gebun­denen Kapitals in bares Geld um.

Markus Schmidt | MRICS | geschäftsführender Gesellschafter

Für wen ist der Teilverkauf geeignet?

Der Teilverkauf eignet sich in der Regel für Immobilienbesitzer ab 60 Jah­ren. Für den Verkauf Ihrer Immobilie sollte das Haus mindestens über einen Ver­kehrswert von 200.000 Euro verfügen und weitgehend ab­bezahlt sein. Ihre Wunsch­auszahlung sollte über 100.000 Euro liegen. Sie verkau­fen 25 bis 50 Prozent Ihrer Immobilie gegen eine Einmalzahlung und lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht.

Nach einem erfolgreichen Teilverkauf können Sie die neu gewonnene finan­zielle Freiheit nutzen um z.B.

  • einen altersgerechten Umbau des Hauses vornehmen zu können
  • Liquiditätsengpässen im Alter vorzubeugen
  • finanzielle Freiheiten zu schaffen
  • Renovierungskosten zu decken
  • Ihren Lebensabend zu genießen

Der verkaufte Anteil kann später jederzeit durch die Eigentümer selbst oder durch die Erben zurückgekauft werden, denn sie haben ein Vor­kaufsrecht.

Ist der Teil­ver­kauf für Sie die richtige Lösung?

Wir beraten Sie nach Ihrer indivi­duellen Lebenssituation und Ihren Lebens­plänen. Wie hoch soll der Erlös aus dem Teil­verkauf sein und wie hoch darf das monatliche Nutzungs­entgelt sein? Ist ein Rückkauf eine Option für Sie oder kommt dies eher nicht in Frage?

Aus all diesen Fragen ergibt sich, ob und zu welchen Kondi­tionen ein Teilverkauf eine gute Lösung für Ihre individu­ellen Bedürfnisse ist. Lassen Sie uns gemeinsam den für Sie optimalen Weg gehen.

Rufen Sie uns an! 069 – 33 00 00 0

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„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“ Kafka

Teilverkauf mit Nießbrauch- oder Wohn­recht?

Beim Teilverkauf mit Nießbrauch können Sie sowohl in Ihrer Immobilie selbst wohnen bleiben als auch an Dritte vermieten. Die Mieteinnah­men erhalten Sie. In beiden Fällen sind Sie für die Instandhaltung verant­wortlich. Die Kosten hierfür werden je nach Vertrag meist anteilig verteilt.

Bei Eintragung eines Wohnrechts bleiben Sie weiterhin in Ihrer Immobilie, eine Nutzung durch Dritte ist nicht möglich.

Gemeinsam wägen wir Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglich­keiten ab, um sie mit Ihren Wünschen und Vorstellungen in Einklang zu bringen.

Unsere Rat­geber zum Thema Immo­bilien­verkauf

Wohnen im Alter
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Leibrente
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Immobilienpreis
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Hier finden Sie weitere Ratgeber und Checklisten zum Thema.

Ihre Vorteile beim Teilverkauf mit MSI

Wir konzeptionieren und setzen erfolgreich die mit Ihnen vereinbarte Strategie für einen Teilverkauf um. Ob Begutachtung des Objektes zur Wertermittlung, Teilverkauf des Objektes durch MSI, Vermarktung oder Sofortauszahlung. Mit der nötigen Sachkenntnis und Kompetenz beraten wir Sie umfassend und diskret, um mögliche finanzielle Engpässe aufzulösen. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen die nötige finanzielle Freiheit.

Wertermittlung
Kosten­freie Bera­tung und Wert­ermitt­lung Ihrer Immo­bilie

Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie auf Basis eines speziell von und für uns programmierten Tools und unter Be­rück­sichtigung aller individu­ellen Daten Ihres Zu­hauses. Wir haben in den ver­gangenen Jahren mehrere tausend Immobilien bewertet. Dies bietet Ihnen Erfahrung, die Sicherheit schafft.

Ansprechpartner
Persönlicher Ansprech­part­­ner im gesam­ten Prozess

Wir arbeiten transparent und auf Augen­höhe mit Ihnen zusammen. Mit dem nötigen Feingefühl begleitet Ihr per­sönlicher Ansprechpartner Sie im gesamten Verhand­lungs­prozess. Dies garantiert Ihnen eine sichere und schnelle Abwicklung.

Das sagen unsere Kunden

Bei aller Professionalität stand der menschliche Umgang miteinander stets im Vordergrund, sodass wir am Ende sicher waren, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

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Sabine Fulland

Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Andere Makler konnten nicht überzeugen, weil sie genau für unsere speziellen Fragen keine Antworten hatten. Ich kann Herrn Schmidt ohne Einschränkungen empfehlen.

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M. Pompetzki

Es ist Ihnen gelungen, das Objekt von Beginn an realistisch zu bewerten und zu vermarkten und in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu veräußern.

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MB

Von der Erstbesichtigung des Hauses bis zum Notar war alles sehr gut vorbereitet.
Vielen Dank dafür Herr Jung.

Andreas Nasartschuk

Sehr professionell, nette Ansprechpartner, haben auch ein Herz für WGs. Herr Jung hat alles ganz toll gemanagt, von der Besichtigung bis zum finalen Vertrag und der Übergabe. Alles lief sehr entspannt und zielstrebig. Die AnsprechpartnerInnen im Büro sind freundlich, schnell und kompetent. Danke!!

MP

Ein ausgesprochen angenehmes Unter­nehmen. Trotz Corona­pandemie verlief alles sehr unkompliziert und zügig. Der Ansprech­partner Herr Jung war sehr höflich, kompetent und engagiert. Es gab keine Probleme und auch nach Vertrags­abschluss, ist der Service auf einem hohen Niveau ge­blieben! Großes Lob an die MSI Group und insbesondere an Herrn Jung.

GK

Angenehme und kompetente Betreuung durch Herrn Jung. Erreichbarkeit per Email und Telefon war sehr gut.

Wolf Merk

Herr Jung ist ein sehr freundlicher und kompetenter Makler, der mich sehr gut betreut hat. ich kann ihn auf jeden Fall weiter empfehlen.

RJ

Herr Jung ist sehr kompetent und professionell. Bei Fragen war er erreichbar und jederzeit hilfsbereit.

AU

In 7 Schritten zum Teilverkauf Ihres Hauses

1. Beratungstermin vereinbaren

2. Immobilienwert ermitteln

3. Vertragsvorbereitung

4. Prüfungsfrist zur Klärung von Fragen

5. Beurkundung beim Notar

6. Kaufpreisfälligkeit nach Beurkundung

7. Genießen Sie Ihre neue finanzielle Freiheit

In 7 Schritten zum Teilverkauf Ihres Hauses

Mit der MSI als Partner setzen Sie sicher und kompetent Immobilien­kapital frei und können Ihren Lebensabend in Ihrem Zuhause genießen.

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Ihre Vorteile mit MSI Immobilien

Teilverkauf – Fragen und Antworten

Beim Teilverkauf verkauft der Eigen­tümer einen Teil seiner Immobilie, in der Regel zwischen 10% und 50%. Er bleibt alleiniger Nutzer der vollstän­digen Immobilie und zahlt an den Käufer für die Nutzung des ver­kauften Anteils ein Nutzungsentgelt. Um die Nutzung abzusichern, wird für den Eigentümer ein Wohn- oder Niessbrauchrecht im Grundbuch eingetragen.
Im Vertrag, der den Teilverkauf regelt, wird meist eine zuvor vereinbarte Laufzeit festgelegt. Nach deren Ablauf werden die Konditionen neu verhandelt oder die Immobilie insgesamt ver­kauft. Auch ein Rückkauf ist theoretisch möglich, allerdings ist dessen Basis der Verkehrswert zum Ablauf der Verein­barung. Des Weiteren ist der Teilverkauf eher für Eigentümer ab 60 Jahren ge­eignet, da sonst die Abschläge zu hoch sind.
Niessbrauch bedeutet „Nutzen ziehen“. Dies kann durch eigene Nutzung der Immobilie, aber (im Gegensatz zum Wohnrecht) auch durch Vermietung an Dritte geschehen. Der Niessbrauch wird als dingliches Recht im Grundbuch, idealerweise an erster Stelle, einge­tragen.
Um dies zu beurteilen, muss eine individuelle Beurteilung der Lebens­situation, von Wünschen und Be­dürf­nissen erfolgen. Möglicherweise ist ein Verkauf der gesamten Immobilie oder eine Immobilienrente die bessere Lösung.
Grundsätzlich ist ein Rückkauf der Immobilie möglich. Es ist aber zu bedenken, dass dies mit Kosten verbunden ist und auf Basis des Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Rückkaufes geschieht.
Die Immobilie sollte nicht oder zumin­dest nicht hoch belastet sein. Die aktu­elle Belastung darf nicht höher als die Auszahlungs­summe des Teilver­kaufs sein. Nach einem Teilverkauf kann eine Immobilie nicht mehr beliehen werden.
Die Kaufnebenkosten trägt in aller Regel der Käufer. Für die Nutzung des ver­kauf­ten Teils der Immobilie wird ein vorher vereinbartes Nutzungsentgelt fällig. In einigen Verträgen ist eine Wertsteige­rungsklausel enthalten. Dabei wird eine zu erwartende Wert­steigerung festgelegt. Sollte diese nach Vertragsablauf nicht erreicht werden, ist die Differenz vom Verkäufer auszuglei­chen.

Ein Teilverkauf ist möglich und sinnvoll:

  • wenn die Immobilie ganz oder weitestgehend abbezahlt ist
  • der Eigentümer mindestens das 60. Lebensjahr erreicht hat
  • das Nutzungsentgelt aufgebracht werden kann
  • ein Rückkauf eher unwahrscheinlich ist

MSI in Zahlen

0
%

unserer Verkäufe konnten wir innerhalb von 3 Monaten und oft über dem Wunschpreis realisieren.

0
Objekte

konnten wir im vergangenen Jahr erfolgreich bei deren Verkauf betreuen.

0+
Jahre

haben wir in sämt­lichen Markt­phasen unsere Vermitt­lungs­kompetenz bewiesen.

0
Mio.

Euro betrug der Marktwert der von uns in den letzten 5 Jahren vermittelten Immobilien.

Über uns

Wir sind ein hochmotiviertes inhaber­geführtes Immobilienunternehmen mit den Schwerpunkten Immobilienbewer­tung, Transaktionsberatung und Immo­bilien­vermittlung. Unser Team besteht aus Immobilienökonomen, Diplom-Betriebs­wirten, Rechtsanwälten sowie Sachver­ständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

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