Wir vermieten Ihre Immobilie

Wir vermieten Ihre Immobilie als wäre es unsere eigene

Durch unsere jahrzehntelange Erfah­rung als Bestands­halter von derzeit über dreihundert Mietobjekten schaffen wir Sicherheit und Vertrauen. Vergessen Sie langwierige Vermie­tungs­prozesse und Vermietung unter Marktpreis.

Auszeichnungen

DIAZERT
IVD
RICS
Immoscout

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

Wenn Sie höchsten Wert auf eine professionelle Vermietung legen mit dem Ziel, dass diese zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abgewickelt wird, sind Sie bei uns genau richtig. Wir bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket für die Vermietung Ihrer Immobilie – egal, ob es sich bei der Immobilie um eine einzelne Wohnung oder ein ganzes Haus handelt.

Besichtigung
Besichtigungen

Wir nehmen Ihnen alle zeit­raubenden Besich­tigungen ab, die oftmals termin­lich schwer zu organisieren sind. Als direk­ter Ansprechpartner der Miet­interessenten ist die Erhal­tung Ihrer Privatsphäre gewährleis­tet und Sie werden auch nach der Besichtigung nicht durch unliebsame Anrufe beläs­tigt. Wir prüfen die persönlichen An­gaben der Interessenten und schla­gen Ihnen letztendlich bonitäts­starke und zuverlässige Mietinte­ressen­ten vor. So ver­meiden Sie eine unnötige Mieter­fluktuation oder gar Mietausfall.

Aufwertung
Objektauf­wertung und Präsentation

Wir nehmen Ihre Immobilie auf und besprechen mit Ihnen ge­meinsam das Marketing­kon­zept. Gibt es eventuell noch kleine Repara­turen, die die Immobilie aufwerten könnten? Wäre vielleicht Homestaging eine Möglich­keit, um eine hö­here Miete zu erzielen? Wenn dies geklärt ist, erstellen wir ein professionelles Exposé mit erst­klassi­gen Fotos, Grund­rissen und allen er­forderlichen Unterlagen und inserie­ren dies über die passenden Internet­portale.

Wertermittlung
Sichere Ermitt­lung der Markt­miete

Wir kennen die aktuelle Markt­miete auf dem hiesigen Woh­nungsmarkt ebenso wie alle recht­lichen Vorgaben. Damit können wir Ihnen den opti­malen Mix aus Rendite und Mieterzufrieden­heit aus­arbeiten.

Rechtssichere Verträge
Rechtssichere Mietverträge

Wir sind immer auf dem aktu­ellsten Stand der Recht­spre­chung und haben Zugriff auf die neuesten Formulare. Im Nach­gang des ab­geschlosse­nen Miet­ver­trages übernehmen wir selbst­ver­ständ­­lich die ge­wissenhaft doku­men­tierte Wohnungs­übergabe mit Ihren neuen Mietern.

1. Beratungstermin vereinbaren

2. Immobilienwert ermitteln

3. Optimalen Mietpreis errechnen

4. Exposé erstellen, Insertion auf den Portalen

5. Mietinteressenten betreuen

6. Mietvertrag aufsetzen

7. Wohnungsübergabe dokumentieren

In 7 Schritten zur Immobilien­ver­mietung

Mit der MSI  haben Sie einen kom­petenten Partner an Ihrer Seite. Wir kümmern uns von der Beratung über die Wertermittlung bis hin zur Über­gabe um alle Belange einer Immobi­lienvermie­tung.

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Unsere Rat­geber zum Thema Immo­bilien­verkauf

Aufbereitung
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Sanierung
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Energieausweis
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Hier finden Sie weitere Ratgeber und Checklisten zum Thema.

Ihre Vorteile mit MSI Immobilien

Haus oder Wohnung vermieten – Fragen und Antworten

Bei der Mietpreisberechnung Ihrer Wohnung müssen Sie verschiedene Einzelposten unterschiedlich bewerten. Die Gesamtmiete besteht dabei aus den folgenden Komponenten:

  • Nettokaltmiete und gegebenen­falls Zuschläge für energetische Maßnahmen
  • pauschalierte Vorauszahlungen für sogenannte kalte Betriebskosten
  • pauschal festgesetzte Voraus­zahlungen für Heizung und Warmwasser
Wenn Sie Ihre Wohnung neu vermieten wollen ist es sinnvoll, Ihre Immobilie im besten Licht zu präsentieren. Dazu gehören im Ideal­fall aussagekräftige Fotos, der Grundriss und ein guter Text.
Jeder Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Mietein­nahmen zu versteuern. Wie hoch die an­fallenden Steuern sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist der per­sönliche Steuersatz. Entscheidend ist auch, ob und welche Ausgaben steuer­lich geltend gemacht werden. Es gibt eine ganze Reihe von Kosten, die Vermieter von den eingehenden Miet­ein­nahmen abziehen dürfen. Sie senken die Steuerlast und können sogar zu negativen Einkünften führen. Diese Verluste wiederum lassen sich mit anderen Einkommensarten verrechnen. Vor allem in den ersten Jahren nach der Anschaffung einer Immobilie können Vermieter so Steuern sparen.

Besondere Regeln gelten immer dann, wenn die Erträge umsatz­steuerpflichtig sind. Das ist allerdings nur unter be­stimmten Voraussetzungen der Fall. Doch auch hier können Vermieter Steuertricks nutzen, um die Einnahmen möglichst klein zu rechnen.

Tipp 1: Die Mietersuche sorgfältig planen

Tipp 2: Eine Zielgruppe definieren

Tipp 3: Mit geeigneten Mitteln auf die Immobilie aufmerksam machen

Tipp 4: Auf den ersten Eindruck achten

Tipp 5: Die Zuverlässigkeit der Mieter feststellen

Tipp 6: Mietnomaden und Problemmieter umgehen

Tipp 7: Massenbesichtigungen vermeiden

Tipp 8: Die Dos and Don’ts bei der Selbstauskunft beachten

Tipp 9: Die Immobilienwerbung ansprechend gestalten

Tipp 10: Über die Unterstützung durch einen Makler nachdenken

Tipp 11: Eine Mietkaution oder Mietbürgschaft verlangen

Tipp 12: Bei Rückständen der Miete schnell handeln

Die protokollierte Übergabe eines Mietobjekts ist für beide Seiten des Mietverhältnisses von Bedeutung und stellt eine nachträg­liche Absicherung dar. Sowohl vor dem Einzug eines neuen Mie­ters als auch nach dem Auszug des Mieters zuvor ist es sinn­voll, die Wohnung einmal gemeinsam zu begehen und den Zu­stand des Objekts genauer zu betrachten. Dabei ist zu berück­sichtigen, welchen Zustand die Wohnung, bspw. besenrein oder reno­viert, laut Mietvertrag haben sollte.

Seitens des Vermieters ist es natürlich wichtig, sich zwischen den Mietver­hältnissen einen Überblick über den aktuellen Zustand der Immobilie zu machen. Mögliche Beschädigungen in der Wohnung und Instand­haltungs- oder Instandsetzungsbedarf können hier festgestellt und mit dem zukünf­tigen Mieter bespro­chen werden. Gleichzeitig gilt es beim Auszug eines Mieters festzustellen, ob vorhandene Schäden auf einen unverhältnismäßigen und ver­trags­widrigen Umgang mit der Mietsache zurückzuführen sind oder ob es sich dabei um typische Gebrauchs- bzw. Verschleiß­spuren handelt. Im Falle einer vertragswidrigen Abnutzung kann der Mieter dazu veranlasst werden, die Mietsache nachträglich zu renovieren.

Welche Art von Mietvertrag soll erstellt werden: ein befristeter Mietvertrag, ein unbefristeter Mietvertrag, ein Indexmietvertrag oder ein Staffelmietvertrag? Folgende Angaben müssen unbedingt enthalten sein:

  • Personenbezogene Angaben: Vollständige Anschrift des Mieters (namentliche Nennung der Bewohner, Meldeadresse, Geburtsdatum) und Vermieters
  • Mieträume: Angaben zum Wohnraum, der vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird (Anschrift, Lage, Etage, Vorder- und Rückgebäude, Anzahl der Zimmer, weitere Räume wie Bad, Dusche, Toilette, Flur, Diele, Zugang und Anzahl der ausgehändigten Schlüssel)
  • Mietzahlungen: Höhe und Zeitpunkt der Zahlung der monatlichen Gesamtmiete sowie die Kontodaten und mögliche Konsequenz bei verspäteter oder versäumter Mietzahlung
  • Neben- und Betriebskosten: Der Vermieter kann alle Betriebskosten für das Objekt auf den Mieter umlegen. Im Mietvertrag müssen die Betriebskostenpositionen, Umlage­schlüssel und das Verfahren vereinbart werden. Bei einer Staffel- und Indexmiete müssen die Höhe und der Zeitpunkt der Erhöhung angeben werden.
  • Mietsicherheit: Die Höhe der Kaution ist schriftlich festzulegen. Gut zu wissen: Als finanzielle Sicherheit darf der Vermieter maximal drei Monatsmieten verlangen.
  • Mietzeit: Mietdauer, in der ein Mieter bei einem befristeten Mietverhältnis den Wohnraum mietet
  • Zeitmietvertrag: Befristungsgrund und Dauer des Mietvertrages sind ebenfalls festzuhalten. Das Mietverhältnis endet dann zum vereinbarten Zeitpunkt.
  • Kündigungsausschluss: Ein Vermieter kann eine Klausel im Mietvertrag eintragen, mit der Vermieter und Mieter für maximal fünf Jahre auf ihr Kündigungsrecht verzichten.
  • Nutzung der Mieträume: Im Mietvertrag kann der zulässige Gebrauch der Wohnung festgelegt werden. Eine gewerbliche Nutzung kann damit untersagt werden. Der Mieter darf den Wohnraum nur zum im Vertrag bestimmten Zweck benutzen.
  • Tierhaltung: Sind neben Kleintieren wie Wellensittichen oder Zierfischen auch andere Haustiere zulässig?
  • Hausordnung: Die Hausordnung enthält Regeln für das Zusammenleben im Haus und gilt für alle Mieter. Damit sie gültig ist, muss sie dem Mietvertrag beigelegt werden.
  • Kleinreparaturen: Eine entsprechende Klausel schützt den Vermieter davor, kleinere Reparaturen selbst übernehmen zu müssen. Vorsicht: Die Kleinreparaturklausel muss wie vorgegeben übernommen werden – ohne Veränderungen oder Ergänzungen – damit sie ihre Gültigkeit behält. Mieter müssen Kosten für Kleinreparaturen bis maximal 100 Euro je Reparatur übernehmen. Zusätzlich darf der jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als 8 Prozent der Jahresgrundmiete und höchstens 614 Euro überschreiten.
  • Schönheitsreparaturen: Die Ausführung von Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses. Welche Ausnahmen und Zeitabstände treffen für welchen Mietraum zu?
  • Bauliche Veränderungen: Welche Um- und Einbauten dürfen nur nach Erlaubnis des Vermieters umgesetzt werden und wer haftet für Schäden, die entstehen?
  • Rückgabe der Mieträume: Welcher Zustand muss bei der Übergabe der Mieträume hergestellt werden?

Folgende Nebenkosten sind umlagefähig:

  • Grundsteuer
  • Abwassergebühr
  • Schmutz- und Niederschlagswasser
  • warme Betriebskosten
  • Aufzug
  • Straßenreinigung
  • Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtungskosten
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten
  • Antennen- oder Kabelanschluss
  • Waschraum
  • Schornsteinfeger
  • sonstige Betriebskosten
Nach dem Gesetz darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Betriebskosten- oder Heizkosten­vorauszahlungen.

MSI in Zahlen

0
%

unserer Verkäufe konnten wir innerhalb von 3 Monaten und oft über dem Wunschpreis realisieren.

0
Objekte

konnten wir im vergangenen Jahr erfolgreich bei deren Verkauf betreuen.

0+
Jahre

haben wir in sämt­lichen Markt­phasen unsere Vermitt­lungs­kompetenz bewiesen.

0
Mio.

Euro betrug der Marktwert der von uns in den letzten 5 Jahren vermittelten Immobilien.

Über uns

Wir sind ein hochmotiviertes inhaber­geführtes Immobilienunternehmen mit den Schwerpunkten Immobilienbewer­tung, Transaktionsberatung und Immo­bilien­vermittlung. Unser Team besteht aus Immobilienökonomen, Diplom-Betriebs­wirten, Rechtsanwälten sowie Sachver­ständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

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