Als Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen
Verkauf der Immobilie durch die Erbengemeinschaft
Gerade ist ein geliebter Mensch gestorben. Das ist schmerzhaft und dennoch müssen Sie jetzt viele Dinge regeln. Insbesondere der Umgang mit einem gemeinschaftlich geerbten Haus ist oftmals konfliktbehaftet. Wie ist das Erbe in diesem Fall aufzuteilen? Nehmen Sie sich Zeit und seien Sie kompromissbereit. Dann finden Sie eine Lösung.
Inhaltsverzeichnis
Die Erbengemeinschaft einer Immobilie
Bei einer Erbengemeinschaft denken wir oft an folgendes Szenario: Ein Geschwisterpaar erbt gemeinschaftlich das Eigenheim einer Großtante. Doch in der Regel sieht es anders aus, wie der Fall der Familie Berger zeigt. Das Ehepaar Berger bewohnte seit 40 Jahren gemeinsam ein Einfamilienhaus, bis Walter im Alter von 78 Jahren starb. Er hinterließ seine Ehefrau Gertrud und die beiden Kinder Daniel und Christin.
Walter hat kein Testament hinterlegt. So kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Seiner Ehefrau steht über das sogenannte Ehegattenerbrecht ein Erbe zu. Wie hoch die Erbquote ist, gibt § 1931 BGB vor. Wären die Eheleute kinderlos geblieben, wäre Gertrud Alleinerbin und könnte unbescholten weiter im Haus wohnen. Da mit den Kindern Daniel und Christin jedoch Verwandte erster Ordnung vorhanden sind, steht ihr nur ein Anteil des Nachlasses zu. Die Höhe der Erbquote ist abhängig vom Güterstand, in dem die Eheleute lebten. Da Gertrud und Walter dazu nichts vereinbart haben, gilt bei ihnen der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, § 1363 Absatz 1 BGB. Gertrud erbt ein Viertel des Nachlasses und ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich. Sie erbt also die Hälfte des gesamten Nachlasses. Die andere Hälfte erben zu gleichen Anteilen ihre Kinder.
Zu dritt bilden sie die Erbengemeinschaft und müssen sich darauf verständigen, was mit der Immobilie geschehen soll.
Gertrud würde gern im Haus wohnen bleiben. Doch erbrechtlich hat jedes Mitglied der Erbengemeinschaft ein Recht zur Nutzung des zur Erbschaft gehörenden Hauses. Sie muss sich deshalb darüber Gedanken machen, wie eine Nutzungsentschädigung für die Miterben aussehen kann.
Sind Sie in einer ähnlichen Situation? Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung im Umgang mit Erbfällen, in denen Immobilien im Mittelpunkt des Erbes standen. Mit uns haben Sie einen sensiblen und neutralen Partner an Ihrer Seite, der Sie bestmöglich in allen Fragen berät und begleitet. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu unseren Dienstleistungen.
Markus Schmidt | MRICS | geschäftsführender Gesellschafter
Erbschaft Haus: Streit in der Erbengemeinschaft vorbeugen
Gerade im Fall der Familie Berger hätte sich das Ehepaar im Vorfeld mit einem sogenannten Berliner Testament besser absichern können. Hier tragen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und umgehen so die gesetzliche Erbfolge.
Den Kindern steht dann allerdings immer noch ein Pflichtteil zu. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Gertrud müsste demnach ihre Kinder auszahlen, aber nicht in der vollen Höhe.
Das Erbe annehmen: Freibeträge und Steuersätze ermitteln
Das Erbrecht in Deutschland bestimmt, dass Erben eine Erbschaftssteuer zahlen müssen, wenn Sie das Erbe antreten. Hierzu wird der Nachlasswert abzgl. der Nachlassverbindlichkeiten und entstehenden Kosten wie Bestattungskosten als Bemessungsgrundlage ermittelt. Entsprechend des Erbteils ist die Erbschaftsteuer durch alle Miterben zu zahlen. Es gelten jedoch diverse Freibeträge. Der sogenannte Freibetrag ist der Teil eines Erbes, der steuerfrei ist. Dieser steht dem Erbe vollständig zu.
Der Erbschaftssteuerfreibetrag ist abhängig davon, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Erbe zum Verstorbenen stand. Der Gesetzgeber teilt alle Erben in drei Steuerklassen ein. Partner und die eigenen Kinder fallen in die Steuerklasse 1. Der Freibetrag für Ehepartner und Lebensgefährten liegt bei 500.000 €, der Freibetrag für Kinder bei 400.000 €.
Wie wird eine Immobilie im Erbfall bewertet?
Letztendlich unterliegt der gesamte Nachlass einer Steuerpflicht. Bei Immobilien nimmt der Staat daher den Verkehrswert als Berechnungsgrundlage. Das ist der Wert, der voraussichtlich bei einem Verkauf der Immobilie erzielt werden würde. Hat das Haus beispielsweise einen Verkehrswert von 900.000 Euro und geht zu gleichen Teilen an die Kinder über, hätte bei 2 Kindern jedes Kind lediglich Erbschaftssteuer auf 50.000 € zu zahlen. Leben die Erben 10 Jahre selbst in der geerbten Immobilie, entfällt unter Umständen sogar die Erbschaftssteuer.
Zusätzlich haben Partner und Kinder einen Anspruch auf einen Versorgungsfreibetrag. Dieser soll die Versorgung der berechtigten Personen nach dem Tod der Erblasser garantieren. Lebenspartnern etwa stehen 256.000 Euro zu. Kinder zwischen 0 und 5 Jahren erhalten einen Versorgungsfreibetrag von 52.000 Euro. Auf den Versorgungsfreibetrag ist ebenfalls keine Erbschaftssteuer zu entrichten.
Das sagen unsere Kunden
Bei aller Professionalität stand der menschliche Umgang miteinander stets im Vordergrund, sodass wir am Ende sicher waren, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Andere Makler konnten nicht überzeugen, weil sie genau für unsere speziellen Fragen keine Antworten hatten. Ich kann Herrn Schmidt ohne Einschränkungen empfehlen.
Es ist Ihnen gelungen, das Objekt von Beginn an realistisch zu bewerten und zu vermarkten und in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu veräußern.
Von der Erstbesichtigung des Hauses bis zum Notar war alles sehr gut vorbereitet.
Vielen Dank dafür Herr Jung.
Sehr professionell, nette Ansprechpartner, haben auch ein Herz für WGs. Herr Jung hat alles ganz toll gemanagt, von der Besichtigung bis zum finalen Vertrag und der Übergabe. Alles lief sehr entspannt und zielstrebig. Die AnsprechpartnerInnen im Büro sind freundlich, schnell und kompetent. Danke!!
Ein ausgesprochen angenehmes Unternehmen. Trotz Coronapandemie verlief alles sehr unkompliziert und zügig. Der Ansprechpartner Herr Jung war sehr höflich, kompetent und engagiert. Es gab keine Probleme und auch nach Vertragsabschluss, ist der Service auf einem hohen Niveau geblieben! Großes Lob an die MSI Group und insbesondere an Herrn Jung.
Angenehme und kompetente Betreuung durch Herrn Jung. Erreichbarkeit per Email und Telefon war sehr gut.
Herr Jung ist ein sehr freundlicher und kompetenter Makler, der mich sehr gut betreut hat. ich kann ihn auf jeden Fall weiter empfehlen.
Herr Jung ist sehr kompetent und professionell. Bei Fragen war er erreichbar und jederzeit hilfsbereit.
Als Erbengemeinschaft die Immobilie verkaufen
Oftmals wollen Miterben gegensätzliche Dinge. Im Fall der Familie Berger möchte die Mutter im Haus wohnen bleiben, während die Kinder das Haus verkaufen wollen.
Die Familie hat verschiedene Möglichkeiten:
a) Die Kinder beantragen eine Teilungsversteigerung der Immobilie.
b) Die Kinder verkaufen ihren Erbteil am Haus.
c) Die Erbgemeinschaft verkauft das Haus und vereinbart mit den Käufern ein lebenslanges Wohnrecht für die Mutter.
Bei der ersten Variante wird oftmals ein geringerer Verkaufspreis erzielt als bei einem freihändigen Verkauf. Bei der zweiten Variante hat die Mutter die Möglichkeit, den Kindern den Anteil am Haus abzukaufen. Hier müsste sie die Miterben auszahlen. Bei der letzten Variante reduziert sich der auf dem Immobilienmarkt erreichbare Verkaufserlös um die fiktive Miete, die den neuen Hausbesitzern durch das lebenslange Wohnrecht entgeht.
Auch Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und ein Miterbe möchte das Haus nicht verkaufen? Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung und wissen, was jetzt zu tun ist. Lassen Sie sich beraten.
Die Immobilie als Erbengemeinschaft behalten und gemeinsam vermieten
Mitunter ist es sinnvoll, das Haus nicht gleich zum Verkauf anzubieten. Das wäre der Fall, wenn Erblasser das Haus erst vor kurzem erworben hätten. Bei einem Verkauf würde dann nämlich eine Spekulationssteuer anfallen. Die Spekulationsfrist beläuft sich auf 10 Jahre. Hier kann die Erbengemeinschaft auch auf die Suche nach Mietern gehen. Ist das Haus bereits vermietet, wird der Mietvertrag übernommen.
Ihre Vorteile mit MSI Immobilien
Kontakt aufnehmen
Wünschen Sie sich Unterstützung?